HAUSORDNUNG
"Wenn über das Grundsätzliche keine Einigkeit besteht, ist es sinnlos, miteinander Pläne zu machen". (Konfuzius)
Unsere Hausordnung
(Stand Juni 2023 nach Beschluss der Gesamtkonferenz der Schule)
- Die SuS begeben sich spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn an ihre Plätze und bereiten sich auf den Unterricht vor. Zuspätkommer melden sich im Sekretariat und werden dem Unterricht zugeführt. Es erfolgt eine Eintragung bei Edupage. Jede weitere Störung soll vermieden werden.
- Während des Unterrichts sind jegliche Störungen zu unterlassen. Bei Verstößen greift das Trainingsraumkonzept.
- Das Beschmutzen und Zerstören von Schuleigentum ist verboten.
Es erfolgt eine Information an die Eltern, ggf. Reparatur/Beseitigung/Reinigung oder finanzielle Wiedergutmachung.
- Soweit SuS Smartphones-/ watches mitführen, liegt die Verantwortung und damit das Verlustrisiko bei ihnen. Smartphones-/ watches sind nach Betreten des Schulgebäudes ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren und während des Unterrichts in die Handygarage abzulegen. Sie dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des unterrichtenden Lehrers genutzt werden.
Bei KA und Prüfungen werden die Handys durch die aufsichtsführende Person eingesammelt bzw. in die Handygaragen gelegt.
1. Verstoß: Smartphone-/ watches werden bis zum Ende des Schultages eingezogen, im Sekretariat hinterlegt und kann durch die SuS abgeholt werden.
2. Verstoß: Smartphones-/ watches werden bis zum Ende des Schultages eingezogen, die Eltern werden telefonisch informiert und müssen diese-/s abholen.
5. Das Rauchen (auch von E-Zigaretten) auf dem gesamten Schulgelände sowie im unmittelbaren Zugangsbereich ist verboten. Feuerzeuge und Streichhölzer dürfen nicht mitgebracht werden.
Es folgt eine Information durch Lehrer/in an das Sekretariat.
- Verstoß: Fragebogen zum Rauchen wird von Schüler/innen ausgefüllt und vermerkt.
- Verstoß: Fragenbogen zur Rauchgeschichte von Schüler/innen ausgefüllt und vermerkt, telefonische Information an die Eltern
- Verstoß: Eltern werden schriftlich informiert, es werden 3 Sozialstunden in der Schule abgeleistet.
- Verstoß: Eltern werden schriftlich informiert, eine Klassenkonferenz wird zur Entscheidung über eine mögliche Ordnungsmaßnahme einberufen.
6. Das Essen und Kaugummikauen ist im Unterricht nicht erlaubt, Trinken wird nur nach Genehmigung des Lehrers erlaubt, die Trinkflaschen sind in den Taschen aufzubewahren.
- Verstoß: Ermahnung
- Verstoß: Eintragung ins HA-Heft " Unterschrift / Edupage
- bei weiteren Verstößen – Tadel (Essen und Kaugummikauen)
7. Der Genuss von Alkohol und Drogen ist an unserer Schule verboten. Energydrinks sind im Interesse der Gesunderhaltung nicht erlaubt.
1. Verstoß: Elterninfo durch FL + Abholung
2. Verstoß: Elterninfo durch FL + Abholung + Tadel
3. Verstoß: Elterninfo durch FL + Abholung + Klassenkonferenz zur Entscheidung über eine mögliche Ordnungsmaßnahme (ggf. Information an Jugendamt)
8. Die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole zieht in jedem Fall ein Elterngespräch und ggf. eine Strafanzeige nach sich.
9. Wir dulden an unserer Schule keine seelische oder körperliche Gewalt.
10. Das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist nicht erlaubt.
11. Bis 13:00 Uhr darf der Schulhof nicht verlassen werden. Ausnahme für SuS ab Klasse 7 mit jährlicher Genehmigung der Eltern, gemäß Aufsichtspflichterlass Ziffer 1.3
12. Der Gang zur Toilette während des Unterrichts kann nur in Ausnahmefällen gestattet werden.
13. Die SuS besuchen den Unterricht in sauberer und sittlich angemessener Kleidung. Das bedeutet insbesondere:
- im Unterricht wird keine Arbeits- oder Sportkleidung getragen,
- die Kleidung darf nicht bauchfrei sein
- Kopfbedeckungen werden in den Räumen prinzipiell abgesetzt, ausgenommen Schülerinnen, die der islamischen Religion angehören.
- für die Sportstunden bzw. nach diesen wird die Kleidung gewechselt.
Jedes Fehlverhalten wird mit Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen sanktioniert.
Sicherheit, Vermeidung besonderer Gefahren, Notfälle
Sicherheit, Vermeidung besonderer Gefahren, Notfälle
- Im Alarmfall wird das gesamte Schulgebäude sofort von allen Schüler/innen und Mitarbeitern der Schule verlassen. Der Alarm wird durch ein erkennbares Signal ausgelöst.
- Das Verhalten regelt die Alarm- und Brandschutzverordnung.
- Verletzungen, Schulunfälle sowie besondere Vorkommnisse werden sofort im Sekretariat gemeldet, um so schnell wie möglich Hilfe zu organisieren.
Das Schulgebäude wird im Ernstfall auf den vorgeschriebenen Fluchtwegen verlassen und der Stellplatz auf dem Schulhof wird aufgesucht. Türen und Fenster sind beim Verlassen des Raumes zu schließen. Taschen und Jacken werden im Raum gelassen, um keine Zeit zu verlieren. Ist ein Fluchtweg nicht mehr nutzbar, muss ein alternativer Fluchtweg benutzt werden.
Fluchtwege:
Kellerräume – über den Seiteneingang zum Nebengebäude
Räume im Westteil des Hauptgebäudes – über den Westausgang
Räume im Ostteil des Hauptgebäudes – über den Ostausgang
Nebengebäude – über die Parkplätze hinter der Schule
Raum 11 und 19 – über das Hauptportal
Stellplätze:
Je nach Ausgang werden die Streetballanlage oder der Platz an der Sonnenuhr als Stellplatz genutzt.
Die ungehinderte Zufahrt der Rettungskräfte über das Schulhoftor ist in jedem Fall zu gewährleisten!
Die Schulleitung ermittelt, ob sich noch Personen im Gebäude befinden!
Regelungen zum Umgang mit Krankheiten und krankheitsbedingten Fehltagen
- Am ersten Fehltag erfolgt die Information in mündlicher oder schriftlicher Form.
- Die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen SuS selbst, haben den Grund des Fernbleibens schriftlich mitzuteilen (Entschuldigungsschreiben).
- Eine mündliche Vorinformation schließt die schriftliche Entschuldigung nach Rückkehr der SuS nicht aus.
- Entschuldigungsschreiben können nur mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten legitimiert werden. Edupage gilt auch!
- Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben vom Unterricht aus gesundheitlichen Gründen kann die Schulleitung nach Rücksprache mit der Klassenleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.
- Bei Verdacht der Schulbummelei stellt die Schulleitung nach Durchführung aller pädagogischen und erzieherischen Mittel eine Ordnungswidrigkeitsanzeige beim Ordnungsamt und informiert das Landesschulamt.
Schüler mit folgenden Erkrankungen dürfen die Schule nicht besuchen:
Cholera, Diphterie, Enteritis, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber,
Meningitis, ansteckende Borkenflechte, Keuchhusten,
Lungentuberkulose, Masern, Meningokokken-Infektion, Mumps,
Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Scabies (Krätze), Scharlach,
Shigllose, Typhus abdominalis, Virushepatitis A oder E, Windpocken,
Salmonellen.
Sie dürfen auch nicht die Schule besuchen, wenn sie mit Personen in einer Wohngemeinschaft leben, bei denen der Verdacht auf eine der oben genannten Krankheiten besteht.
Unterrichts- und Pausenzeiten
(Stand: 21.08.2024)
Stunden / Pausen
Zeiten
Bemerkungen
1. Stunde
07.15 - 08.00 Uhr
Frühstückspause
15 min
2. Stunde
08.15 - 09.00 Uhr
Pause/Hofpause
15 min
3. Stunde
09.15 - 10.00 Uhr
Pause 15 min
4. Stunde
10.15 - 11.00 Uhr
Pause/Hofpause 15 min
5. Stunde
11.15 - 12.00 Uhr
Pause 15 min
Mittagessen für Schüler, die bereits nach der 5. Stunde Unterrichtsschluss haben!
6. Stunde
12.15 - 13.00 Uhr
Mittags- und Hofpause
25 min
Mittagessen für Schüler, die nach der 6. Stunde oder später Unterrichtsschluss haben! 7. Stunde
13.25 - 14.10 Uhr
Pause
10 min
8. Stunde
14.20 - 15.05 Uhr
Verkürzte Unterrichtszeiten
Stunden / Pausen
Zeiten
Bemerkungen
1. Stunde
7.15 - 7.45 Uhr
Frühstückspause
15 min
2. Stunde
8.00 - 8.30 Uhr
Pause/Hofpause
15 min
3. Stunde
8.45 - 9.15 Uhr
15 min
4. Stunde
9.30 - 10.00 Uhr
Pause/Hofpause 15 min
5. Stunde
10.15 - 10.45 Uhr
Pause
15 min
6. Stunde
11.00 - 11.30 Uhr
Mittags- und Hofpause
25 min
Mittagessen für Schüler, die bereits nach der 5. Stunde Unterrichtsschluss haben! 7. Stunde
11.55 - 12.25 Uhr
Pause
5 min
Mittagessen für Schüler, die nach der 6. Stunde oder später Unterrichtsschluss haben!
8. Stunde
12.30 - 13.00 Uhr
Mittagspause
Ergänzende Hinweise zum Sportunterricht1. Allgemeines
Sport ist Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit.
Sport leistet einen Beitrag zur gesundheitsbewussten Lebensweise.
Sport ist ein versetzungsrelevantes Fach.
a) Sportbekleidung:
- … muss sich von der allgemeinen Tageskleidung unterscheiden.
- … sollte bequem und schweißsaugend sein.
- … sollte in einer eigenen Sporttasche transportiert werden.
- … sollte durch entsprechende Hygieneartikel ergänzt werden.
b) Sportschuhe:
- Straßen- und Hallenschuhe sind strikt zu trennen.
- Begründung: Verschmutzung, Verletzungsgefahr, Rutschfestigkeit, hygienische Aspekte
- Nur Hallenturnschuhe mit einer hellen, abriebfesten Sohle sind erlaubt.
2. Unfallprophylaxe
- Das Tragen von Gürteln, Ringen, Bändern, Ketten, Spangen, Broschen u.a. Schmuckgegenständen (Piercings) ist während des Sportunterrichts grundsätzlich nicht erlaubt.
- Aus Sicherheitsgründen sind oben genannte Gegenstände grundsätzlich abzulegen.
- Nachweislich vorübergehend nicht abgelegte Gegenstände können, unter Ausschluss der Eigen- und Fremdgefährdung (z.B. Abkleben), durch die Entscheidung der jeweiligen Lehrkraft toleriert werden.
- Bei Weigerung trotz Belehrung kann die Lehrkraft Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen ergreifen, versäumte Leistungsnachweise werden mit der Note ungenügend bewertet.
- Während des Wechsels zwischen Bodelandhalle und Schule ist der direkte Weg unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
- Die Turnhalle darf nicht ohne Erlaubnis des Lehrers verlassen werden.
3. Hinweise zur Beachtung
- lange Haare binden
- Sportbrille
- weder Essen noch Trinken in der Halle (Sicherheit)
- allgemeine Körperhygiene
- Verboten: Barfußspielen und Sport auf Strümpfen
Unsere Ordnungsgruppe
1. Ziel
Die Ordnungsgruppe soll die Lehrer/Lehrerinnen und Schüler/Schülerinnen bei der Wahrung der Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulbereich unterstützen.
Sie soll darauf achten, dass die Hausordnung umgesetzt und eingehalten wird.
Die Schüler/Schülerinnen der Ordnungsgruppe unterstützen die Lehrer/Lehrerinnen während der Aufsicht in den Hofpausen und der Frühstückspause im Toilettenbereich.
2. Umsetzung
Die Ordnungsgruppe setzt sich aus Schülern/Schülerinnen der 8. bis 10. Klassen zusammen.
Sie steht unter der Verantwortlichkeit eines Lehrers/ einer Lehrerin, der/die sowohl die Anleitung der Schüler/Schülerinnen als auch deren Einsatzplan übernimmt.
Ziel der Einrichtung des Trainingsraumes ist die Beruhigung des Unterrichtsklimas verbunden mit der Chance auf eigenverantwortliche Entscheidungen.
Die Trainingsraummethode basiert auf drei grundlegenden Prinzipien:
- Jeder Schüler/jede Schülerin hat das Recht ungestört zu lernen.
- Lehrkräfte haben das Recht ungestört zu unterrichten.
- Alle müssen stets die Rechte des anderen beachten und respektieren.
Um diese Prinzipien umsetzen zu können, haben wir uns auf folgende Regeln geeinigt:
- Ich wende keinerlei körperliche oder verbale Gewalt an.
- Ich halte mich an die Anweisungen der Lehrkraft.
- Ich störe nicht durch Zwischenrufe oder unterrichtsfremde Tätigkeiten (z. B: Aufstehen, Essen, Musik, Handy, Werfen von Gegenständen…).
Ablauf bei Nichteinhaltung dieser Regeln:
- Ermahnung durch den Lehrer
- Entsendung des störenden Schülers in den Trainingsraum
- Gespräch mit dem Trainingsraumlehrer und Ausfüllen des Formblattes
- Weigert sich der Schüler in den Trainingsraum zu gehen oder verweigert er die Arbeit im Trainingsraum, wird er für den Rest des Tages vom Unterricht ausgeschlossen und muss von den Eltern abgeholt werden.
- Nach dem 2. Vorfall werden die Eltern schriftlich informiert.
- Nach dem 3.-4. Vorfall werden Arbeitsaufträge aus dem „Bußgeldkatalog“ bearbeitet und/oder soziale Dienste verrichtet (z.B. Schulhof sauber machen).
- Beim 5. Vorfall findet ein Gespräch zwischen Klassenlehrer/in, Eltern, Schüler/in, den betreffenden Fachlehrern und dem Schulleiter statt.
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