• HAUSORDNUNG

      "Wenn über das Grundsätzliche keine Einigkeit besteht, ist es sinnlos, miteinander Pläne zu machen". (Konfuzius)
    • Unsere Hausordnung

       (Stand Juni 2023 nach Beschluss der Gesamtkonferenz der Schule)

      1. Die SuS begeben sich spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn an ihre Plätze und bereiten sich auf den Unterricht vor. Zuspätkommer melden sich im Sekretariat und werden dem Unterricht zugeführt. Es erfolgt eine Eintragung bei Edupage. Jede weitere Störung soll vermieden werden.
      2. Während des Unterrichts sind jegliche Störungen zu unterlassen. Bei Verstößen greift das Trainingsraumkonzept.
      3. Das Beschmutzen und Zerstören von Schuleigentum ist verboten.

           Es erfolgt eine Information an die Eltern, ggf. Reparatur/Beseitigung/Reinigung oder finanzielle           Wiedergutmachung.

      1. Soweit SuS Smartphones-/ watches mitführen, liegt die Verantwortung und damit das Verlustrisiko bei ihnen. Smartphones-/ watches sind nach Betreten des Schulgebäudes ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren und während des Unterrichts in die Handygarage abzulegen. Sie dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des unterrichtenden Lehrers genutzt werden.

               Bei KA und Prüfungen werden die Handys durch die aufsichtsführende Person eingesammelt bzw.              in die Handygaragen gelegt.

              1. Verstoß: Smartphone-/ watches werden bis zum Ende des Schultages eingezogen, im Sekretariat hinterlegt                             und kann durch die SuS abgeholt werden.

              2. Verstoß: Smartphones-/ watches werden bis zum Ende des Schultages eingezogen, die Eltern werden                              telefonisch informiert und müssen diese-/s abholen.

       

          5. Das Rauchen (auch von E-Zigaretten) auf dem gesamten Schulgelände sowie im unmittelbaren                                Zugangsbereich  ist verboten. Feuerzeuge und Streichhölzer dürfen nicht mitgebracht werden.

      Es folgt eine Information durch Lehrer/in an das Sekretariat.

      1. Verstoß: Fragebogen zum Rauchen wird von Schüler/innen ausgefüllt und vermerkt.
      2. Verstoß: Fragenbogen zur Rauchgeschichte von Schüler/innen ausgefüllt und vermerkt, telefonische Information an die Eltern
      3. Verstoß: Eltern werden schriftlich informiert, es werden 3 Sozialstunden in der Schule abgeleistet.
      4. Verstoß: Eltern werden schriftlich informiert, eine Klassenkonferenz wird zur Entscheidung über eine mögliche Ordnungsmaßnahme einberufen.

          6. Das Essen und Kaugummikauen ist im Unterricht nicht erlaubt, Trinken wird nur nach Genehmigung des                      Lehrers erlaubt, die Trinkflaschen sind in den Taschen aufzubewahren.

      1. Verstoß: Ermahnung
      2. Verstoß: Eintragung ins HA-Heft " Unterschrift / Edupage
      •       bei weiteren Verstößen – Tadel (Essen und Kaugummikauen)

           7. Der Genuss von Alkohol und Drogen ist an unserer Schule verboten. Energydrinks sind im Interesse der               Gesunderhaltung nicht erlaubt.

      1. Verstoß: Elterninfo durch FL + Abholung

      2. Verstoß: Elterninfo durch FL + Abholung + Tadel

      3. Verstoß: Elterninfo durch FL + Abholung + Klassenkonferenz zur Entscheidung über eine mögliche Ordnungsmaßnahme (ggf. Information an Jugendamt)

            8. Die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole zieht in jedem Fall ein Elterngespräch und ggf. eine                   Strafanzeige nach sich.

            9. Wir dulden an unserer Schule keine seelische oder körperliche Gewalt.

          10. Das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist nicht erlaubt.

          11. Bis 13:00 Uhr darf der Schulhof nicht verlassen werden. Ausnahme für SuS ab Klasse 7 mit jährlicher                        Genehmigung der Eltern, gemäß Aufsichtspflichterlass Ziffer 1.3

          12. Der Gang zur Toilette während des Unterrichts kann nur in Ausnahmefällen gestattet werden.

          13. Die SuS besuchen den Unterricht in sauberer und sittlich angemessener Kleidung. Das bedeutet insbesondere:

                      - im Unterricht wird keine Arbeits- oder Sportkleidung getragen,

                      - die Kleidung darf nicht bauchfrei sein

                      - Kopfbedeckungen werden in den Räumen prinzipiell abgesetzt, ausgenommen Schülerinnen, die der                       islamischen Religion angehören.

                      - für die Sportstunden bzw. nach diesen wird die Kleidung gewechselt.

       

      Jedes Fehlverhalten wird mit Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen sanktioniert.

      Sicherheit, Vermeidung besonderer Gefahren, Notfälle

       

      Sicherheit, Vermeidung besonderer Gefahren, Notfälle

      1. Im Alarmfall wird das gesamte Schulgebäude sofort von allen Schüler/innen und Mitarbeitern der Schule verlassen. Der Alarm wird durch ein erkennbares Signal ausgelöst.
      2. Das Verhalten regelt die Alarm- und Brandschutzverordnung.
      3. Verletzungen, Schulunfälle sowie besondere Vorkommnisse werden sofort im Sekretariat gemeldet, um so schnell wie möglich Hilfe zu organisieren.

      Das Schulgebäude wird im Ernstfall auf den vorgeschriebenen Fluchtwegen verlassen und der Stellplatz auf dem Schulhof wird aufgesucht. Türen und Fenster sind beim Verlassen des Raumes zu schließen. Taschen und Jacken werden im Raum gelassen, um keine Zeit zu verlieren. Ist ein Fluchtweg nicht mehr nutzbar, muss ein alternativer Fluchtweg benutzt werden.

      Fluchtwege:

      Kellerräume – über den Seiteneingang zum Nebengebäude

      Räume im Westteil des Hauptgebäudes – über den Westausgang

      Räume im Ostteil des Hauptgebäudes – über den Ostausgang

      Nebengebäude – über die Parkplätze hinter der Schule

      Raum 11 und 19 – über das Hauptportal

       

      Stellplätze:

      Je nach Ausgang werden die Streetballanlage oder der Platz an der Sonnenuhr als Stellplatz genutzt.

      Die ungehinderte Zufahrt der Rettungskräfte über das Schulhoftor ist in jedem Fall zu gewährleisten!

      Die Schulleitung ermittelt, ob sich noch Personen im Gebäude befinden!

       

      Regelungen zum Umgang mit Krankheiten und krankheitsbedingten Fehltagen

      1. Am ersten Fehltag erfolgt die Information in mündlicher oder schriftlicher Form.
      2. Die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen SuS selbst, haben den Grund des Fernbleibens schriftlich mitzuteilen (Entschuldigungsschreiben).
      3. Eine mündliche Vorinformation schließt die schriftliche Entschuldigung nach Rückkehr der SuS nicht aus.
      4. Entschuldigungsschreiben können nur mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten legitimiert werden. Edupage gilt auch!
      5. Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben vom Unterricht aus gesundheitlichen Gründen kann die Schulleitung nach Rücksprache mit der Klassenleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.
      6. Bei Verdacht der Schulbummelei stellt die Schulleitung nach Durchführung aller pädagogischen und erzieherischen Mittel eine Ordnungswidrigkeitsanzeige beim Ordnungsamt und informiert das Landesschulamt.

      Schüler mit folgenden Erkrankungen dürfen die Schule nicht besuchen:

      Cholera, Diphterie, Enteritis, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber,

      Meningitis, ansteckende Borkenflechte, Keuchhusten,

      Lungentuberkulose, Masern, Meningokokken-Infektion, Mumps,

      Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Scabies (Krätze), Scharlach,

      Shigllose, Typhus abdominalis, Virushepatitis A oder E, Windpocken,

      Salmonellen.

      Sie dürfen auch nicht die Schule besuchen, wenn sie mit Personen in einer Wohngemeinschaft leben, bei denen der Verdacht auf eine der oben genannten Krankheiten besteht.

       

       

      Unterrichts- und Pausenzeiten

       

       

      (Stand: 21.08.2024)

      Stunden / Pausen

      Zeiten

      Bemerkungen

      1. Stunde

      07.15 - 08.00 Uhr

       

      Frühstückspause

      15 min

       

      2. Stunde

      08.15 - 09.00 Uhr

       

      Pause/Hofpause

      15 min

       

      3. Stunde

      09.15 - 10.00 Uhr

       

                                                     Pause

      15 min

       

      4. Stunde

      10.15 - 11.00 Uhr

       

                                     Pause/Hofpause

      15 min

       

      5. Stunde

      11.15 - 12.00 Uhr

       

                                                     Pause

      15 min

      Mittagessen für Schüler, die bereits nach der 5. Stunde Unterrichtsschluss haben!

      6. Stunde

      12.15 - 13.00 Uhr

       

      Mittags- und Hofpause

      25 min

      Mittagessen für Schüler, die nach der 6. Stunde oder später Unterrichtsschluss haben!

      7. Stunde

      13.25 - 14.10 Uhr

       

      Pause

      10 min

       

      8. Stunde

      14.20 - 15.05 Uhr

       

       

      Verkürzte Unterrichtszeiten

      Stunden / Pausen

      Zeiten

      Bemerkungen

      1. Stunde

      7.15 - 7.45 Uhr

       

      Frühstückspause

      15 min

       

      2. Stunde

      8.00 - 8.30 Uhr

       

      Pause/Hofpause

      15 min

       

      3. Stunde

      8.45 - 9.15 Uhr

       

       

      15 min

       

      4. Stunde

      9.30 - 10.00 Uhr

       

                                     Pause/Hofpause

      15 min

       

      5. Stunde

      10.15 - 10.45 Uhr

       

      Pause

      15 min

       

      6. Stunde

      11.00 - 11.30 Uhr

       

      Mittags- und Hofpause

      25 min

      Mittagessen für Schüler, die bereits nach der 5. Stunde Unterrichtsschluss haben!

      7. Stunde

      11.55 - 12.25 Uhr

       

      Pause

      5 min

      Mittagessen für Schüler, die nach der 6. Stunde oder später Unterrichtsschluss haben!

      8. Stunde

      12.30 - 13.00 Uhr

       

      Mittagspause

       

       

       
      Ergänzende Hinweise zum Sportunterricht
       

      1. Allgemeines

      Sport ist Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit.

      Sport leistet einen Beitrag zur gesundheitsbewussten Lebensweise.

      Sport ist ein versetzungsrelevantes Fach.

      a) Sportbekleidung:

      • … muss sich von der allgemeinen Tageskleidung unterscheiden.
      • … sollte bequem und schweißsaugend sein.
      • … sollte in einer eigenen Sporttasche transportiert werden.
      • … sollte durch entsprechende Hygieneartikel ergänzt werden.

      b) Sportschuhe:

      • Straßen- und Hallenschuhe sind strikt zu trennen.
      • Begründung: Verschmutzung, Verletzungsgefahr, Rutschfestigkeit, hygienische Aspekte
      • Nur Hallenturnschuhe mit einer hellen, abriebfesten Sohle sind erlaubt.

      2. Unfallprophylaxe

      1. Das Tragen von Gürteln, Ringen, Bändern, Ketten, Spangen, Broschen u.a. Schmuckgegenständen (Piercings) ist während des Sportunterrichts grundsätzlich nicht erlaubt.
      2. Aus Sicherheitsgründen sind oben genannte Gegenstände grundsätzlich abzulegen.
      3. Nachweislich vorübergehend nicht abgelegte Gegenstände können, unter Ausschluss der Eigen- und Fremdgefährdung (z.B. Abkleben), durch die Entscheidung der jeweiligen Lehrkraft toleriert werden.
      4. Bei Weigerung trotz Belehrung kann die Lehrkraft Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen ergreifen, versäumte Leistungsnachweise werden mit der Note ungenügend bewertet.
      5. Während des Wechsels zwischen Bodelandhalle und Schule ist der direkte Weg unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
      6. Die Turnhalle darf nicht ohne Erlaubnis des Lehrers verlassen werden.

      3. Hinweise zur Beachtung

      1. lange Haare binden
      2. Sportbrille
      3. weder Essen noch Trinken in der Halle (Sicherheit)
      4. allgemeine Körperhygiene
      5. Verboten: Barfußspielen und Sport auf Strümpfen

      Unsere Ordnungsgruppe

      1. Ziel

      Die Ordnungsgruppe soll die Lehrer/Lehrerinnen und Schüler/Schülerinnen bei der Wahrung der Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulbereich unterstützen.

      Sie soll darauf achten, dass die Hausordnung umgesetzt und eingehalten wird.

      Die Schüler/Schülerinnen der Ordnungsgruppe unterstützen die Lehrer/Lehrerinnen während der Aufsicht in den Hofpausen und der Frühstückspause im Toilettenbereich.

       

      2. Umsetzung

      Die Ordnungsgruppe setzt sich aus Schülern/Schülerinnen der 8. bis 10. Klassen zusammen.

      Sie steht unter der Verantwortlichkeit eines Lehrers/ einer Lehrerin, der/die sowohl die Anleitung der Schüler/Schülerinnen als auch deren Einsatzplan übernimmt.

       

      Der Trainingsraum

      Ziel der Einrichtung des Trainingsraumes ist die Beruhigung des Unterrichtsklimas verbunden mit der Chance auf eigenverantwortliche Entscheidungen.

      Die Trainingsraummethode basiert auf drei grundlegenden Prinzipien:

      • Jeder Schüler/jede Schülerin hat das Recht ungestört zu lernen.
      • Lehrkräfte haben das Recht ungestört zu unterrichten.
      • Alle müssen stets die Rechte des anderen beachten und respektieren.

      Um diese Prinzipien umsetzen zu können, haben wir uns auf folgende Regeln geeinigt:

      1. Ich wende keinerlei körperliche oder verbale Gewalt an.
      2. Ich halte mich an die Anweisungen der Lehrkraft.
      3. Ich störe nicht durch Zwischenrufe oder unterrichtsfremde Tätigkeiten (z. B: Aufstehen, Essen, Musik, Handy, Werfen von Gegenständen…).

      Ablauf bei Nichteinhaltung dieser Regeln:

      1. Ermahnung durch den Lehrer
      2. Entsendung des störenden Schülers in den Trainingsraum
      3. Gespräch mit dem Trainingsraumlehrer und Ausfüllen des Formblattes
      4. Weigert sich der Schüler in den Trainingsraum zu gehen oder verweigert er die Arbeit im Trainingsraum, wird er für den Rest des Tages vom Unterricht ausgeschlossen und muss von den Eltern abgeholt werden.
      5. Nach dem 2. Vorfall werden die Eltern schriftlich informiert.
      6. Nach dem 3.-4. Vorfall werden Arbeitsaufträge aus dem „Bußgeldkatalog“ bearbeitet und/oder soziale Dienste verrichtet (z.B. Schulhof sauber machen).
      7. Beim 5. Vorfall findet ein Gespräch zwischen Klassenlehrer/in, Eltern, Schüler/in, den betreffenden Fachlehrern und dem Schulleiter statt.

       

       
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